Immobilien
Wenn es um Immobilien geht, ist die Mitwirkung eines Notars häufig erforderlich. Das Aufgabenspektrum reicht von Anträgen für die Bestellung oder Löschung eines Rechts im Grundbuch (zB eines Wegerechts oder einer Grundschuld) über den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bis zu umfangreichen Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.
Herr Dr. Mittelstädt steht Ihnen in all diesen Fällen zur Seite. Er übersetzt Ihre Wünsche und Verhandlungsergebnisse in rechtssichere Formulierungen, weist sie auf etwaige rechtliche Risiken hin und wickelt die Verträge für Sie ab. Dabei übernimmt er im weiten Umfang die Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Geldgebern usw. und sorgt möglichst reibungslos für die nötigen Eintragungen im Grundbuch. So steht ihr Zuhause auf einer tragfähigen rechtssicheren Grundlage.
Insbesondere: Der Immobilienkaufvertrag (Hauskauf, Wohnungskauf etc)
Wenn Sie möchten, dass Herr Dr. Mittelstädt für Sie einen Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung entwirft, können Sie – wie stets – mit unserem Büro ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren, in dem wir alle für die Erstellung des Entwurfs notwendigen Informationen abklären. Halten Sie zu diesem Termin bitte die Grundbuchdaten des Kaufobjekts bereit, damit wir umgehend Einsicht ins Grundbuch nehmen und auf dieser Grundlage das Gespräch führen können. Sie haben alternativ auch die Möglichkeit, uns die wesentlichen Angaben zur Erstellung eines Entwurfs per E-Mail zuzusenden, so dass wir Ihnen einen Vertragsentwurf erstellen könnten. Der erste Entwurf bedarf erfahrungsgemäß noch einmal der Feinabstimmung unter allen Beteiligten, bevor der Vertrag sodann in einem gesonderten Beurkundungstermin geschlossen wird.
Wir haben zur Vorbereitung der Entwurfserstellung einen Vorbereitungsbogen entworfen, in den Sie die für die Vorbereitung erforderlichen Kerndaten und -angaben eines Immobilienkaufvertrags eintragen können. Sie können ihn sich an dieser Stelle direkt herunterladen (hier) und händisch oder am Bildschirm ausfüllen.
Insbesondere: Die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, verlangt Ihre Bank häufig als Sicherheit eine Grundschuld oder eine Hypothek auf Ihrer Immobilie. Wir bereiten die Entwürfe dieser Grundpfandrechte für Sie vor. Stellen Sie uns dafür bitte die von Ihrer Bank vorgegebenen Bestellungsformulare zur Verfügung, die sich regelmäßig bei Ihren Kreditunterlagen befinden. Herr Dr. Mittelstädt beurkundet dann mit Ihnen das Grundpfandrecht und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
Hinweis: Die Eintragung einer Grundschuld durch das Grundbuchamt nimmt auch nach ihrer Beurkundung im Notariat noch einige Zeit in Anspruch. Sofern die Zeit drängt und Sie eine Kreditauszahlung vor der Eintragung der Grundschuld benötigen, können wir auf Ihren Wunsch die Bank regelmäßig auch durch eine so genannte Notarbestätigung zur vorzeitigen Auszahlung veranlassen, sobald die Bestellungsunterlagen beim Grundbuchamt eingereicht sind.